§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fahrzeugmietverträge zwischen dem im Impressum bezeichneten Betreiber von GoFlixo (nachfolgend „GoFlixo“ oder „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn GoFlixo ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Buchungsanfrage und Vertragsschluss
Eine über die Website, WhatsApp, E-Mail oder auf anderem Weg übermittelte Buchung ist zunächst eine unverbindliche Anfrage. Der Mietvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch GoFlixo zustande. Der bei der Buchung akzeptierte AGB-Stand wird zur Buchung gespeichert und im Mietvertrag dokumentiert.
§ 3 Mietvoraussetzungen und Fahrer
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis sein. Bei Fahrzeugübergabe sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein im Original vorzulegen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von weiteren Fahrern geführt werden, die vor Fahrtantritt von GoFlixo zugelassen und im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll erfasst wurden. Die Überlassung an nicht eingetragene Fahrer sowie eine Weitervermietung sind untersagt.
§ 4 Zulässige Nutzung und Sorgfaltspflichten
- Das Fahrzeug ist pfleglich, verkehrsgerecht und entsprechend den Herstellerangaben zu behandeln.
- Rauchen und der Konsum von Tabak-, Cannabis-, E-Zigaretten- oder vergleichbaren Rauch- bzw. Dampfprodukten im Fahrzeug sind untersagt.
- Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung von GoFlixo zulässig.
- Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen Zustimmung von GoFlixo.
- Die Nutzung zu Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings, zur entgeltlichen Personen- oder Güterbeförderung, zur Weitervermietung oder zu rechtswidrigen Zwecken ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
- Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem fahruntüchtig machendem Einfluss geführt werden.
§ 5 Mietpreis, Freikilometer und Mehrkilometer
Maßgeblich ist der individuell bestätigte Mietpreis. Die für die Buchung enthaltenen Freikilometer werden im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll ausgewiesen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden mit dem für die Buchung vereinbarten Preis je Mehrkilometer berechnet. Individuell vereinbarte Pauschalpreise und Kilometerkontingente gehen den Standardkonditionen vor.
§ 6 Zahlung und Abrechnung
Mietpreis und sonstige vereinbarte Entgelte werden entsprechend der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung fällig. Bei der Rückgabe festgestellte und dokumentierte Zusatzpositionen, insbesondere Mehrkilometer, erforderliche Betankung bzw. Ladung, fehlendes Zubehör oder außergewöhnlicher Reinigungsbedarf, können zusätzlich abgerechnet werden, soweit hierfür ein Anspruch besteht.
§ 7 Kaution
Soweit eine Kaution vereinbart ist, ergibt sich deren Höhe aus der Buchung bzw. dem Übergabeprotokoll. Sie dient der Sicherung fälliger Ansprüche aus dem Mietverhältnis. GoFlixo darf nur tatsächlich bestehende und nachvollziehbare Forderungen verrechnen. Ein nicht benötigter Restbetrag wird nach Rückgabe und nach Abschluss der erforderlichen Prüfung bzw. Klärung unverzüglich freigegeben oder zurückerstattet.
§ 8 Übergabe, Fahrzeugzustand und Zubehör
Bei Übergabe werden insbesondere Fahrzeugzustand, vorhandene Schäden, Kilometerstand, Tank- bzw. Ladezustand und mitgegebenes Zubehör digital dokumentiert. Dazu können insbesondere Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschein, Warnwesten, Warndreieck, Verbandskasten, Parkscheibe, Kindersitz und Ladekabel gehören, soweit sie bei der konkreten Übergabe als vorhanden dokumentiert wurden. Der Mieter hat erkennbare Abweichungen bei der Übergabe unverzüglich anzugeben.
§ 9 Rückgabe und fehlendes Zubehör
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort mit sämtlichem bei Übergabe dokumentierten Zubehör zurückzugeben. Zustand, Kilometerstand, Tank- bzw. Ladezustand und Zubehör werden bei Rückgabe erneut dokumentiert. Fehlt Zubehör, das bei Übergabe vorhanden war, kann GoFlixo den hierdurch entstandenen Schaden bzw. eine hierfür vereinbarte angemessene Pauschale berechnen.
§ 10 Reinigung, Rauchverstoß und Rückgabe-Zusatzkosten
Normale, durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Verschmutzungen sind mit dem Mietpreis abgegolten. Verursacht der Mieter dagegen einen außergewöhnlichen Reinigungsaufwand – insbesondere durch einen Rauchverstoß – kann GoFlixo die hierdurch entstehenden angemessenen Reinigungskosten bzw. eine hierfür vereinbarte angemessene Pauschale berechnen. Die bei der Rückgabe angewendeten Zusatzpositionen und Beträge werden im Rückgabeprotokoll dokumentiert und in der Abrechnung einzeln ausgewiesen.
Für pauschalierte Ersatzbeträge gilt: Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden bzw. Aufwand entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale ist. GoFlixo bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Betankung, Laden und Fehlbetankung
Das Fahrzeug ist mit dem bei Übergabe vereinbarten Tank- bzw. Ladezustand zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine erforderliche Betankung oder Ladung kann einschließlich des vereinbarten bzw. tatsächlich erforderlichen Aufwands abgerechnet werden. Das Fahrzeug darf ausschließlich mit dem vorgeschriebenen Kraftstoff betankt werden. Bei einer vom Mieter verschuldeten Fehlbetankung trägt der Mieter die hierdurch verursachten erforderlichen Kosten, insbesondere für Abschleppen, Tankreinigung und Reparatur.
§ 12 Mietdauer, Verlängerung sowie verspätete und vorzeitige Rückgabe
Die vereinbarte Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag. Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von GoFlixo wirksam. Eine absehbare Verspätung ist GoFlixo unverzüglich mitzuteilen. Durch eine verspätete Rückgabe verursachte zusätzliche Miet- oder Ausfallkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden. Eine vorzeitige Rückgabe begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des vereinbarten Mietpreises, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 13 Stornierung und Nichtabholung
Eine Stornierung ist GoFlixo möglichst frühzeitig mitzuteilen. Ob und in welcher Höhe bei einer Stornierung Kosten anfallen, richtet sich nach der bei der konkreten Buchung getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Abholzeitpunkt nicht abgeholt und ist der Mieter nicht erreichbar bzw. hat die Verspätung nicht angekündigt, kann GoFlixo nach angemessener Wartezeit vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug anderweitig vermieten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Soweit ein pauschalierter Schadensersatz wirksam vereinbart wird, bleibt dem Mieter der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 14 Obhutspflichten, Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere
Der Mieter hat das Fahrzeug während der Mietzeit gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern, beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen und Fahrzeugschlüssel sowie Fahrzeugpapiere sorgfältig aufzubewahren. Warn- und Kontrollanzeigen sowie erkennbare technische Störungen sind zu beachten und GoFlixo unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Papieren oder sonstigem dokumentiert übergebenem Zubehör haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.
§ 15 Schäden, Unfall, Diebstahl und Panne
Unfälle, Beschädigungen, Diebstahl, Brand, Wildschäden und sonstige erhebliche Ereignisse sind GoFlixo unverzüglich mitzuteilen. Bei Personenschäden, Fremdschäden, Diebstahl oder wenn eine polizeiliche Aufnahme gesetzlich oder zur Beweissicherung erforderlich ist, ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf gegenüber Dritten kein Schuldanerkenntnis abgeben, das über eine wahrheitsgemäße Schilderung des Geschehens hinausgeht. Schäden können über den von GoFlixo bereitgestellten digitalen Schadenprozess dokumentiert werden.
Reparaturen oder sonstige kostenpflichtige Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Abstimmung mit GoFlixo beauftragt werden. Ausgenommen sind unaufschiebbare Notmaßnahmen, die erforderlich sind, um unmittelbar drohende weitergehende Schäden oder Gefahren abzuwenden. Belege sind aufzubewahren.
§ 16 Versicherung, Selbstbeteiligung und Haftung des Mieters
Für GoFlixo gilt zentral eine Selbstbeteiligung von 500,00 € je Schadenfall in der Vollkasko und 500,00 € je Schadenfall in der Teilkasko. Der konkrete Versicherungsumfang richtet sich nach dem für das Fahrzeug bestehenden Versicherungsschutz sowie den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen. Die Haftung des Mieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen. Eine vereinbarte Haftungsreduzierung kann insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt sein oder entfallen. Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
§ 17 Reifen, Felgen, Innenraum und Bedienfehler
Schäden an Reifen, Felgen, Fahrzeugunterboden, Innenraum oder sonstigen Fahrzeugteilen werden nach den allgemeinen gesetzlichen Haftungsregeln behandelt. Gleiches gilt für Schäden, die durch Fehlbedienung, Nichtbeachtung von Warnanzeigen, Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder sonstige vom Mieter zu vertretende Pflichtverletzungen verursacht werden. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist hiervon nicht erfasst.
§ 18 Verkehrsverstöße, Parken, Maut und sonstige Gebühren
Der Mieter trägt die während seiner Mietzeit verursachten Verwarnungs-, Bußgeld-, Park-, Maut- und sonstigen nutzungsbezogenen Gebühren, soweit sie ihm rechtlich zuzurechnen sind. GoFlixo ist berechtigt, die zur Bearbeitung behördlicher oder privater Anfragen erforderlichen Mieterdaten im gesetzlich zulässigen Umfang zu übermitteln. Ein darüber hinausgehender Bearbeitungsaufwand wird nur berechnet, wenn hierfür eine wirksame Vereinbarung oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
§ 19 Rückgabe außerhalb einer persönlichen Fahrzeugabnahme
Eine Rückgabe außerhalb einer persönlichen Fahrzeugabnahme, etwa durch vereinbarte Schlüsselabgabe, ist nur zulässig, wenn GoFlixo dieser Rückgabeform zugestimmt hat. Der Mieter bleibt verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen, zu sichern und die vereinbarten Rückgabehinweise einzuhalten. Die spätere Zustandsprüfung durch GoFlixo bleibt zulässig; festgestellte Abweichungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Gesetzliche Beweisregeln bleiben unberührt.
§ 20 Ausfall oder Nichtverfügbarkeit des reservierten Fahrzeugs
Kann das konkret reservierte Fahrzeug aufgrund eines nicht von GoFlixo zu vertretenden Umstands, etwa eines kurzfristigen Unfallschadens oder technischen Defekts, nicht bereitgestellt werden, wird GoFlixo den Mieter unverzüglich informieren und sich um eine zumutbare Ersatzlösung bemühen. Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters sowie eine Haftung von GoFlixo nach § 23 bleiben unberührt.
§ 21 Vertragsverstöße und Rückforderung
Bei einem erheblichen Vertragsverstoß kann GoFlixo das Mietverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen beenden und die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 22 Fahrzeugortung, Dokumentation und Datenschutz
Soweit ein Mietfahrzeug mit einem Ortungs- oder Telematiksystem ausgestattet ist, erfolgt eine Verarbeitung der hierdurch anfallenden Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und für die jeweils angegebenen Zwecke. Im Rahmen von Buchung, Übergabe, Rückgabe und Schadenabwicklung können die für den jeweiligen Vorgang erforderlichen Führerschein-, Identitäts-, Fahrzeug- und Fotodokumentationen verarbeitet werden. Einzelheiten, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherdauern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 23 Haftung von GoFlixo
GoFlixo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 24 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Mieter kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Aufrechnungsrechte, insbesondere bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben ebenfalls unberührt.
§ 25 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Folgen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026-10-03